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Datenklau III: Wetransfer zieht Lizenzklausel nach Kritik zurück

Datenklau III: Wetransfer zieht umstrittene Lizenzklausel nach Kritik zurückFür Empörung sorgten neue Nutzungsbedingungen von Wetransfer. Über die AGB wollte sich der Dateiübertragungsdienst eine sehr weitreichende Lizenz an den hochgeladenen Dateien sichern – bis hin zur Weiterverwertung und zum KI-Training. Nach breitem Protest rudert das Unternehmen nun zurück. Beitrag mit fünf kostenlosen File-Sharing-Alternativen.

Erneut übt sich ein Anbieter in der Datenenteignung seiner Nutzer: WeTransfer wollte sich über die AGB eine sehr weitreichende Lizenz an den hochgeladenen Dateien sichern – weit über das hinaus, was für den Betrieb des Dienstes notwendig ist. Die Klausel hätte es Wetransfer ermöglicht, die Inhalte zeitlich unbefristet, weltweit, kostenlos, übertragbar und weiterlizenzierbar zu nutzen – inklusive der Rechte zur Veröffentlichung, Verbreitung, Bearbeitung oder sogar zum Weiterverkauf.

Folgerichtig kam sofort öffentliche Kritik auf. Daraufhin hat der Dateiübertragungsdienst die Klausel wieder zurückgenommen.

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Umfassende Lizenzrechte ohne Gegenleistung

Konkret ging es um eine Lizenzvereinbarung, die Wetransfer das weltweite, zeitlich unbeschränkte, gebührenfreie und übertragbare Nutzungsrecht an allen übermittelten Inhalten eingeräumt hätte. Diese Rechte sollten nicht nur die Verarbeitung im Rahmen des Dienstes ermöglichen, sondern auch die Entwicklung neuer Technologien und Geschäftsmodelle, einschließlich der Weitergabe, Veröffentlichung und sogar des Verkaufs der Inhalte. Eine finanzielle Beteiligung der Nutzer war ausdrücklich ausgeschlossen. Problematisch war zudem, dass jeder Nutzer, der eine Datei übermittelte, automatisch als Lizenzgeber auftrat – unabhängig davon, ob er selbst Inhaber der Urheberrechte war. Im Fall eines Rechtsverstoßes hätte der Übertragende somit allein gehaftet.

Für besondere Irritation sorgte die Tatsache, dass die Inhalte auch zum Training von Machine-Learning-Modellen hätten genutzt werden dürfen. In der aktuellen Debatte um Urheberrechte beim Einsatz von KI gilt dieser Bereich als besonders sensibel. Die Klausel sollte zunächst ab dem 8. August für Bestandskunden in Kraft treten, für Neukunden galt sie bereits.

Korrektur nach öffentlichem Druck

Angesichts der massiven Kritik aus Fachkreisen und sozialen Netzwerken lenkte Wetransfer nun ein. Die problematische Klausel wurde überarbeitet und deutlich verkürzt. Laut der neuen Fassung darf Wetransfer Inhalte nur noch für den Betrieb, die Bereitstellung und die Verbesserung des Dienstes nutzen. Eine Verwendung für KI-Zwecke ist nicht mehr vorgesehen.

Das in den Niederlanden ansässige Unternehmen betont auf seiner Webseite: »Wir erheben keinen Anspruch auf Eigentumsrechte an den Inhalten.« Die Nutzer bzw. Lizenzgeber bleiben im Besitz aller Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an den Inhalten. Eine Weitergabe oder der Verkauf der Inhalte an Dritte finde ebenfalls nicht statt.

Wetransfer spricht in seiner Stellungnahme von einer möglichen »Verwirrung«, die durch die Klausel ausgelöst worden sei, und entschuldigt sich für etwaige Missverständnisse. Die heftige Kritik, die dem Unternehmen entgegenschlug, verdeutlicht, wie sensibel die Nutzer mittlerweile auf weitreichende Rechteübertragungen reagieren.

So richtig überzeugt sind viele nicht, dass es sich lediglich um ein Missverständnis gehandelt habe. »Vermutlich dachten sie, dass kein einziger Kunde die Bedingungen lesen würde«, ist noch eine der harmlosesten Kommentare im Forum der Kollegen bei heise.de.

Fünf Wetransfer-Alternativen aus der DACH-Region

Dateiübertragungsdienste ermöglichen den einfachen und schnellen Versand großer Dateien, etwa bei Projektabgaben, Mediendateien oder Dokumentenaustausch mit externen Partnern. Sie kommen zum Einsatz, wenn E-Mail-Anhänge zu groß sind oder eine direkte Freigabe aus der eigenen Cloud nicht praktikabel ist.

Datenschutz: Gerade beim Austausch personenbezogener oder vertraulicher Daten ist Datenschutz essenziell. Wichtig ist der Speicherort der Server (vorzugsweise EU/EWR oder Deutschland), eine verschlüsselte Übertragung sowie klare Löschfristen. Und seit der Wetransfer-Aktion: Keine Rechteübertragung an den Anbieter und Datenverwertung zu Werbezwecken oder KI-Training.

  1. SwissTransfer (Schweiz)
  • Max. Upload: 50 GByte pro Transfer
  • Speicherdauer: bis zu 30 Tage
  • Besonderheit: Keine Registrierung, Passwortschutz
  1. Tresorit Send (Schweiz)
  • Max. Upload: 5 GByte (max. 100 Dateien)
  • Speicherdauer: 7 Tage (bis zu 10 Downloads)
  • Besonderheit: keine Anmeldung erforderlich, Passwortschutz
  1. schicks.digital (Deutschland)
  • Max. Upload: 3 GByte
  • Speicherdauer (kostenlos): meist 7 Tage
  • Besonderheit: keine Anmeldung erforderlich, Passwortschutz
  1. HiDrive Share (Deutschland)
  • Max. Upload: 2 GByte
  • Speicherdauer: meist 7 Tage
  • Besonderheit: keine Anmeldung erforderlich, Passwortschutz
  1. pCloud (Cloud-Speicher aus der Schweiz)
  • Max. Upload: unbegrenzt pro Datei (Free-Version zw. 2-10GByte)
  • Speicherdauer: unbegrenzt, Konto bleibt aktiv, solange genutzt
  • Besonderheit: benötigt ein Nutzerkonto, Freigabelinks lassen sich passwortschützen und zeitlich begrenzen

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