Obacht: »Black-Friday« markenrechtlich geschützt

Die Tage erreicht uns ein Brief aus Hongkong von der Super Union Holdings. Darin werden wir bzw. unser Schwesterportal ECMguide.de aufgefordert, in einem älteren Artikel zum Black Friday eine Verlinkung zu löschen. Die Begründung haut uns echt aus den Socken…

Briefe, die keiner brauchtBriefe, die keiner brauchtIn rund vier Wochen ist wieder Black Friday, quasi so eine Art Shopping-Feiertag mit Rabatten ohne Ende. Wer hat’s erfunden, logisch die Amerikaner. Seit zwei, drei Jahren hat sich der »Schwarze Superverkaufsfreitag« auch bei uns eingebürgert. Gefühlt beteiligen sich mehr oder weniger alle Firmen, egal aus welcher Branche. Hauptsache, es gibt was zu verkaufen. Der nächste ist am 24. November 2017. Sollten Sie dafür eine Aktion planen, Obacht! Black Friday ist in Deutschland als Marke registriert. Ja, Sie lesen richtig. Inhaberin ist die Super Union Holdings Ltd. mit Sitz in Hongkong. In Deutschland hat die Exklusivrechte die Black Friday GmbH aus Wien erworben.

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Und dies nicht erst seit gestern, sondern die Wortmarke besteht bereits seit dem 20. Dezember 2013 und ist unter der Nummer 302013057574 im Markenregister des deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) aufgeführt.

Post aus Hongkong: Wir sollen einen Link entfernen

Unfassbar: Black Friday ist als Wortmarke geschütztUnfassbar: Black Friday ist als Wortmarke geschütztWie komme ich darauf? Wir haben Post aus Hongkong erhalten. Der Kollege verlinkt auf unserem Schwesterportal ECMguide.de letztes Jahr in einem Artikel auf black-friday.de. Diese Webseite samt Betreibern ist den Markeninhabern natürlich ein Dorn im Auge. Wir wurden jedenfalls aufgefordert den Link zu entfernen. Nicht unhöflich, aber bestimmt, sonst würde man weitere Schritte einleiten, wenn wir dem »Wunsch« nicht bis zum 27. Oktober 2017 Folge leisten. Am Mittwoch ist das Schreiben eingetroffen, bleiben immerhin zwei Tage. Genau, ich habe ungefähr genauso blö…, ich meine ungläubig geschaut…

Eigentlich war ich schon dabei den Brief in die Ablage »P« zu überführen. Eine kopierte Unterschrift, Black Friday mehrmals fett hervorgehoben und englisch, war für mich gleichbedeutend mit Werbung. Irgendwie habe ich doch genauer reingelesen. Im Internet hat sich dann schnell eine ganze Reihe an Beiträgen dazu gefunden. Jahr für Jahr stoßen die Anwälte des Rechteinhabers eine Abmahnwelle an.

Wortmarke Black Friday besteht – Löschanträge sind gestellt

Wir denken vermutlich alle dasselbe: Das kann doch nicht sein? Welcher hirnverblödete… Okay, ich wollte ja mehr Berti sein. Aber, wie konnte es passieren, dass für Black Friday eine Wortmarke vergeben wurde? Auf der Webseite legal-patent.com erklärt die Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP, die Prüfer seien auch nur Menschen: »Es kommt daher immer mal wieder zu Markeneintragungen, die es so eigentlich gar nicht hätte geben dürfen.« Bis Mai sind 14 Anträge auf Markenlöschung gestellt worden. Ein entsprechender Antrag kostet im übrigen 300 Euro und kann von jedem gestellt werden.

Ich werde versuchen, ob ich die Pressestelle des Patentamtes zu einer Aussage nötigen kann. Aus meiner Sicht ist es vollkommen unverständlich, warum der Markenschutz immer noch besteht. Vermutlich ist es kompliziert eine Marke wieder löschen zu lassen. Aber mit etwas gesundem Menschenverstand, müsste man doch einsehen, »ups, da ist uns ein Fehler unterlaufen und deswegen bereinigen wir den mal eben«. Aber, was verstehe ich davon…

Bis auf weiteres kann ich daher nur raten, den Begriff Black Friday am Schwarzen Freitag nicht für Verkaufsaktionen zu nutzen. Auf gar keinen Fall im Internet. So wie es aussieht, haben die Rechteinhaber in den letzten Jahren Abmahnungen und Schadensersatzansprüche im großen Stil ausgesprochen. Betroffene sollten die Abmahnungen nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn diese ist, wie die Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP bekräftigt, zum aktuellen Zeitpunkt noch rechtens.

Wir machen uns nicht ins Hemd, gehen aber kein Risiko ein

Wie verhalten wir uns? Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nichts falsch machen, wenn wir auf ECMguide.de black-Friday.de verlinken und normalerweise bin ich hier direkt auf Krawall gebürstet. Auf der anderen Seite, bin ich genug beschäftigt und wie die Erfahrungen zeigen, wenn es um das Internet geht, haben die deutschen Gerichte schon mehr als eine Entscheidung getroffen, die mit gesundem Menschenverstand nicht zu erklären ist. Außerdem interessiert sich für den alten Artikel niemand mehr, außer der Super Union Holding. Daher habe ich die Verlinkung entfernt. Mit der entsprechenden Erklärung und einem Link zu diesem Kommentar. Logisch.

Was halten Sie von dieser Sache? Wusstet Ihr das schon bzw. war schon jemand betroffen und hat eine Abmahnung erhalten?

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