Urheberrecht: Neue Vorgaben für Nutzer kaum nachvollziehbar

Zum 1. August 2021 wird die Haftung für Online-Plattformen neu geregelt. Die Bundesregierung hat hierzu die Umsetzung der EU-Vorgaben für das Urheberrecht verabschiedet. Wie üblich, wenn es um digitales geht, setzt die Regierung nicht auf Empfehlungen von IT- und Digital-Experten. Die Vorgaben für das Hochladen von Memes, Gifs und Co. sind kaum nachvollziehbar. Laut dem Bitkom und der GFF wird dies bei Internetnutzer und Unternehmen vor allem für Unsicherheit sorgen.

Vorgaben für das Hochladen von Memes, Gifs und Co. für User kaum nachvollziehbar (Bild via Canva pro)

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Wer künftig im Internet, insbesondere auf Social-Media, Bilder, Videos und Textstellen, verwendet sollte sich das gut überlegen. Selbst, wenn die Inhalte nachweislich selbsterstellt wurden, dürfte ab dem 1. August die Sperrung legaler Inhalte gängige Praxis werden. Grund: Das neue Urheberrecht, welches der Bundestag am 20. Mai verabschiedet hat.

Wie üblich, möchten wir behaupten, geht es um digitales, hört die Regierung auf Gott und die Welt, vor allem Lobbyisten, aber nicht auf die Netzgemeinde und einschlägige Experten. Anstelle für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen, dürfen sich Web-Nutzer auf Unsicherheit und Verwirrung einstellen. Zwei Jahre hat sich die Regierung Zeit gelassen, die EU-Vorgaben umzusetzen. Wie es nun Unternehmen schaffen sollen, den neuen Regeln gerecht zu werden, in der kurzen verbleibenden Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Haftungsregeln für Online-Plattformen am 1. August 2021, bleibt natürlich offen.

Zwar wird immer wieder betont, dass Uploadfilter nicht geplant seien, allerdings ohne alternativen Lösungsvorschlag. Online-Plattformen müssen letztendlich auf einen Uploadfilter setzen. Die Netzgemeinde ging bereits vor zwei Jahren auf die Barrikaden, gehört sie nicht. Die Befürchtungen lauten: Zensur und ein tiefer Einschnitt in die Meinungsfreiheit und das Ende des freien Internets.

GFF wird Sperrungen legaler Inhalte prüfen

Julia Reda (Bild: JuliaReda.eu, public domain)Julia RedaZur Verabschiedung der Urheberrechtsreform durch den Bundestag äußert sich Julia Reda, Koordinatorin des Projekts control der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und ehemalige Europaabgeordnete:

»Die Gesellschaft für Freiheitsrechte befürchtet, dass es trotz einiger Nachbesserungen am Gesetzesentwurf durch den Bundestag in Zukunft vermehrt zur Sperrung legaler Inhalte kommen wird. Kommerzielle Online-Plattformen werden viel stärker als bisher auf Uploadfilter setzen müssen, doch diese Technologien machen Fehler und sind anfällig für Missbrauch. Wir werden solche Fälle sammeln und nötigenfalls von dem neuen Verbandsklagerecht Gebrauch machen, um die Nutzungsrechte gerichtlich durchzusetzen. Ob die in der EU-Urheberrechtsrichtlinie enthaltenen Uploadfilter überhaupt mit der Grundrechtecharta vereinbar sind, wird der Europäische Gerichtshof in Kürze entscheiden.

Uploadfilter sind kein geeignetes Mittel, Kreative zu stärken. Das zeigt sich daran, dass der Bundestag eine Verschärfung der Uploadfilter ausgerechnet für die Sperrung von Ausschnitten aus Fußballspielen vorsieht. Mit dem Schutz geistiger Schöpfungen hat das wenig zu tun. Erfreulich ist, dass der Bundestag die Gelegenheit wahrnimmt, um Rechtssicherheit für die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit zu schaffen. Sowohl die im Regierungsentwurf vorgesehene Einschränkung der Parodiefreiheit als auch die Befristung des Wissenschaftsurheberrechts planen die Abgeordneten zu streichen. Damit nimmt der Bundestag zentrale Forderungen der Zivilgesellschaft auf und schafft Rechtssicherheit für Fan Fiction, Memes und andere Formen der Netzkultur, die bislang in einer rechtlichen Grauzone stattfanden.«

Ab dem Inkrafttreten der neuen Haftungsregeln für Online-Plattformen am 1. August 2021 nimmt die Gesellschaft für Freiheitsrechte Hinweise über fälschliche Sperrungen legaler Inhalte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen unter folgender Adresse entgegen: [email protected]

Bitkom: Neues Urheberrecht schafft Unsicherheit für Internetnutzer

Susanne Dehmel, BitkomSusanne Dehmel, Bitkom Auch Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung beim Bitkom, hat an der Umsetzung des neuen Urheberrechts einiges zu bemängeln: »Ob Grumpy Cat, Disaster Girl oder die First-World-Problems: Das Teilen von Memes ist in sozialen Netzwerken weit verbreitet. Von August an müssen Internetnutzer, wenn sie ein fremdes Werk als Grundlage für solche Bilddateien sowie Gifs, Mashups oder auch Fan Fiction verwenden, bestimmte Vorgaben beachten – ansonsten drohen diese Inhalte von Upload-Filtern geblockt zu werden. Das ist eine Folge der neuen Urheberrechtsreform, die der Bundestag an diesem Donnerstag nach jahrelangem Ringen verabschiedet. Demnach müssen die User sozialer Netzwerke sicherstellen, dass nicht mehr als 15 Sekunden eines Videos, 160 Zeichen Text und Bildausschnitte bis zu 125 KByte verwendet werden, sofern der Ausschnitt weniger als die Hälfte eines Werkes umfasst. Zudem muss er mit weiteren Inhalten kombiniert werden. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, müssen User den hochgeladenen Inhalt zumindest per Mausklick als rechtlich zulässig kennzeichnen, damit dieser nicht durch Upload-Filter geblockt wird.

Die Rechtslage an das digitale Zeitalter anzupassen, war überfällig. So, wie es nun erfolgt ist, wurde dieses Ziel jedoch klar verfehlt. Die Reform bringt zum einen Unsicherheiten für Internetnutzer, weil diese in vielen Fällen kaum selbst einschätzen können, wann eine Bild- oder Filmdatei legal ist. Zum anderen ist sie insgesamt ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz, da nun die Plattformen für Uploads großflächig urheberrechtlich verantwortlich gemacht werden. Sie können damit den Einsatz technischer Filter nicht vermeiden, um illegale Uploads, für die sie haftbar gemacht werden können, zu verhindern. So wird riskiert, dass auch Inhalte blockiert werden, die eigentlich rechtlich zulässig sind. Bei der Urheberrechtsreform handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 7. Juni abgeschlossen sein muss.

Zugleich sehe das neue Urheberrecht ein überkomplexes Beschwerdeverfahren vor, bei denen jahrelange gerichtliche Streitigkeiten programmiert seien. Es ist gut und richtig, dass anders als in früheren Entwürfen vorgesehen, nun klargestellt wurde, dass die Plattformen nach einer entsprechenden Beschwerde nur dann urheberrechtlich haften, wenn sie schuldhaft gegen ihre Pflichten verstoßen haben.

Dennoch werden soziale Netzwerke oder Video-Plattformen in eine Richterrolle gedrängt, bei der sie in kürzester Zeit entscheiden müssten, ob Inhalte blockiert werden müssten oder nicht. Die Reform gilt in großen Teilen unmittelbar, vollumfänglich dann bereits ab 1. August.

Die Bundesregierung hatte zwei Jahre lang Zeit, um die EU-Richtline umzusetzen und hat die Frist fast bis auf den letzten Tag ausgereizt. Für viele Unternehmen wird die Zeit nun kaum ausreichen, um die Regeln umzusetzen.

Aus Sicht des Bitkom sind darüber hinaus einige wichtige Anpassungen im Urheberrecht den politischen Verhandlungen rund um Upload-Filter zum Opfer gefallen – und müssen daher bald nachgeholt werden. So insbesondere die Umsetzung der sogenannten Online-Sat-Kab-Richtlinie: Durch diese Richtlinie soll die Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfacht werden – unabhängig vom Endgerät und der Übertragungstechnologie, egal ob mit Fernseher per Kabel, übers WLAN zum Notebook auf dem Balkon oder unterwegs per Mobilfunk aufs Smartphone.

Die technologieneutrale Rechteklärung und damit das zeitgemäße Fernsehen ist für die Menschen in Deutschland noch immer nicht realisiert. Das muss in jedem Fall ein Thema für die neue Bundesregierung sein.

Außerdem müsse das über 50 Jahre alte System der Pauschalabgaben auf Geräte und Medien neu geregelt werden: Das derzeitige System mit seinen starren Abgabensätzen geht am Nutzerverhalten völlig vorbei. Wer nicht kopiert, sollte auch keine Kopierabgabe zahlen müssen. Die neue Bundesregierung sollte zügig Vorschläge für ein zukunftsorientiertes Abgabenmodell machen. Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können.«

Urheberrecht: kurze Inhalteschnipsel erlaubt

Eine geringfügige Nutzung von urheberrechtlich geschützten Fotos, Textteilen und Videoausschnitten ist weiterhin erlaubt. Zumindest vorerst. Die Vorgaben lauten derzeit:

  • bis zu 15 Sekunden Filme und Videos
  • Tonaufnahmen bis zu 15 Sekunden
  • 160 Zeichen Text
  • 125 KByte einer Foto- oder Grafikdatei

Ein Upload darf nur weniger als die Hälfte eines fremden Werkes enthalten und muss mit anderen Inhalten kombiniert werden. Das heißt, es muss etwas Eigenes daraus entstehen, schlichtes Kopieren ist nicht erlaubt.

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