EuGH-Urteil zum Like-Button und abmahnbarer Opt-in-Pflicht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet, dass Webseitenbetreiber mitverantwortlich sind für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Dies gilt vor allem, wenn sie das Like-Button-Plugin von Facebook auf ihrer Webseite eingebunden haben. Gleichzeitig werden Cookie-Opt-Ins zur abmahnbaren Pflicht erklärt. Der Bitkom kritisiert das Urteil bereits und auch Experten wie RA Dr. Thomas Schwenke sind der Ansicht, dass dem Datenschutz in dieser From kein Dienst erwiesen wird.

EuGH-Urteil zum Like-Button und abmahnbarer Opt-in-PflichtUnsere »Freunde« vom EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union) fällen ein Urteil zum Like-Button von Facebook: »Der Betreiber einer Website, in der der Gefällt mir-Button von Facebook enthalten ist, kann für das Erheben und die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Website gemeinsam mit Facebook verantwortlich sein.«

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Das heißt vereinfacht, wer auf seiner Webseite einen Like-Button integriert hat, ist ab sofort neben Facebook mitverantwortlich und kann haftbar gemacht werden. Dem noch nicht genug, Verbraucherverbände dürfen dies sogar abmahnen.

Gleichzeitig erklärt der EuGH Cookie-Opt-Ins zur abmahnbaren Pflicht. Das heißt, Tracking-Tools, Google Analytics, Plugins und dergleichen dürfen erst nach Einwilligung aktiv werden. Einige große Verlage dürfte dies hart treffen, denn deren Webseiten sind zum Teil voll von Tracking-Tools, die sich auch nicht ohne weiteres abstellen lassen.

Dadurch werden jedenfalls Cookie-Banner zur Pflicht. Lästig waren Sie bisher schon, aber noch kein Muss.

EuGH-Urteil schafft kein Vertrauen in den Datenschutz

So ein Urteil schlägt natürlich hohe Wellen, entsprechende Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Der Tenor ist relativ einheitlich: Kritik, wohin man schaut.

Dr. Thoma Schwenke, RechtsanwaltDr. Thoma Schwenke, Rechtsanwalt»So schafft man kein Vertrauen in den Datenschutz«, formuliert es Rechtsanwalt Dr. Thoma Schwenke auf seiner Webseite und seinen Social-Media Kanälen. Legt man das Urteil so aus, wie es klingt, wären, seiner Ansicht nach auch alle anderen kostenlosen Netzwerke und Plattformen betroffen. »Da die meisten der Dienste keine Vereinbarungen für gemeinsame Verantwortlichkeit anbieten, wäre deren Nutzung illegal«, sagt Dr. Schwenke. »Dennoch empfehle ich nicht das Internet abzuschalten. Die Risiken sind dem Umfang nach hoch, der Wahrscheinlichkeit nach jedoch geringer. Dennoch sollte auf überflüssige Plugins und Einbindung von Tools in Webseiten verzichtet werden.«

Wir empfehlen an dieser Stelle, den Beitrag von Dr. Schwenke zum EuGH-Urteil zum Like-Button: Abmahnbare Opt-In-Pflicht bei Cookies und Social Media wird illegal. Dr. Schwenke erklärt dort nicht nur die Sachlage aus Anwaltssicht, sondern bewertet das Urteil auch. 

Bitkom: Hoher Bürokratieaufwand, ohne Nutzen für das Datenschutzniveau

Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom (Bild: Bitkom)Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom Der Digitalverband Bitkom sieht das Urteil kritisch. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder erklärt:

»Mit seiner Entscheidung bürdet der EuGH tausenden Webseitenbetreibern eine enorme Verantwortung auf – vom kleinen Reiseblog bis zum Online-Megastore und den Portalen großer Verlage. Nicht nur wer den Like-Button eingebunden hat, muss jetzt handeln. Das Urteil wird sich auf alle gängigen Social-Media-Plugins auswirken. Webseitenbetreiber müssen nun mit Facebook und den anderen Social-Media-Anbietern Vereinbarungen schließen, ansonsten können sie in Haftungsfallen laufen. Und ob die geforderten ausführlichen Informationen über Like-Buttons auf künftig jeder entsprechenden Webseite wirklich etwas bewirken, darf zumindest bezweifelt werden. Schon jetzt nehmen Informationen zu Cookies, die Datenschutzerklärung und die Geschäftsbedingungen großen Raum auf Webseiten ein und werden von den allermeisten nur noch formal zur Kenntnis genommen.

Und so steigt nach diesem EuGH-Urteil der bürokratische Aufwand bei Webseitenbetreibern stark. Gleichzeitig wird sich das Datenschutzniveau de facto kaum ändern, da bereits heute praktikable Zwei-Klick-Lösungen für solche Plugins im Einsatz sind. Mit diesen Lösungen findet ein Datentransfer nur dann statt, wenn ein Nutzer diese Funktion vor dem Liken gesondert aktiviert. Für viele Betreiber von Webseiten sind Like-Buttons wichtig, um Internetnutzer erreichen zu können.«

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