Datenschutz
21.10.2018
Der Betrieb von Facebook-Seiten ist rechtswidrig, zumindest, wenn es nach dem EuGH und der Datenschutzkonferenz geht. Nachdem FB reagiert hat, gibt es für FB-Seiten- und -Gruppenbetreiber aber einen gangbaren Weg, der sich auf ein berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruft. Wir empfehlen die Mustervorlage der Rechtsanwältin Sabrina Keese-Haufs. Eine Beschreibung und alle Links finden Sie in diesem Beitrag.
28.09.2018
Vier Monate nach Beginn der Umsetzung der DSGVO ist der Unmut weiter groß. Einer Bitkom-Umfrage zufolge sind drei Viertel der deutschen Firmen noch nicht rechtskonform. Auf der eintägigen Microsoft-Konferenz »120 Tage DSGVO – Wo stehen wir?« möchte Rechtsanwalt Wilfried Reiners die generelle Kritik so aber nicht stehen lassen. Es sei schon viel passiert und die Umsetzung auch für kleinere Firmen keine intellektuelle Herausforderung.
07.09.2018
Auch nach drei Monaten sind in Bezug auf die DSGVO noch viele Fragen offen. Die gute Nachricht: Abmahnungen im großen Stil hat es bisher nicht gegeben und auch in punkto Bußgeld herrscht noch eine Art Schonfrist. Noch fehlt aber eine einheitliche Umsetzung. Anwälte und Branchenverbände sehen hier die Aufsichtsbehörden in der Pflicht, auch um Schaden vom digitalen europäischen Binnenmarkt abzuwenden.
20.08.2018
In der Praxis sehen Firmen die DSGVO vor allem als lästiges Übel. Die neue Datenschutzregelung ist für Unternehmen aber auch die Chance, eine seriöse Informationspolitik und zeitgemäße Sicherheitsmaßnahmen zu etablieren. Wichtig: Betroffen sind alle Gewerbetreibenden und die gesamte Firma und die Verantwortlichen – meist die Geschäftsleitung – haften für etwaige Verstöße.
10.08.2018
Spätestens mit Geltung der DSGVO müssen auch kleinere und mittleren Unternehmen mit einem Datenschutzbeauftragten kalkulieren. Dieser berät zunächst über die Anforderungen und unterstützt bei den zu tätigenden Maßnahmen. Wir erklären hier nochmal, ab wann ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist und räumen mit einigen Irrtümern auf.
03.08.2018
Der Hype um den 25. Mai ist erst einmal überstanden. Die meisten Unternehmen dürften sich rechtzeitig gegen Abmahnungen gerüstet haben. Jenseits der Deadline stellen sich nun die konkreten Fragen: Wie kann ich mittelfristig die Auflagen der EU-DSGVO umsetzen? Und wie beeinflusst die EU-DSGVO meine Backups und mein Archiv?
01.08.2018
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wirkt sich auch auf die Datensicherung aus. Zu erstellen sind Datenschutz- und Datensicherheitskonzepte sowie Folgeabschätzungen. Gegen das Risiko eines Datenverlusts und gegen Verletzungen des Datengeheimnisses gilt es Vorkehrungen zu treffen und zu dokumentieren. »SEP sesam Backup & Recovery« liefert die technische Sicherheit zur Umsetzung der DSGVO.
31.07.2018
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist gut gemeint, bringt aber auch zu viele Ungereimtheiten mit sich. Kleine Firmen fühlen sich allein gelassen und stehen zum Teil vor unlösbaren Aufgaben. Die großen Techunternehmen gehen dagegen gelassen an die DSGVO heran. Jan Mentel bezeichnet dies als geradezu grotesk. Wir sprachen mit dem Analysten des Beratungsunternehmens Crisp Research, über die Nachteile der DSGVO.
27.07.2018
Auch wenn die DSGVO nicht die Hauptaufgabe für IT-Verantwortliche ist, sorgt sie insbesondere bei kleinen und mittleren Firmen für Kopfzerbrechen. Datenschutz und Datensicherung sind ohnehin ein Muss, auch vor dem Hintergrund anderer regulatorischer Vorschriften, den Datenschutzempfehlungen des BSI oder etwa Cyberattacken. Um dem besser begegnen zu können, sind beispielsweise Wechselplattensysteme wie RDX geeignet.
20.07.2018
In kleinen Firmen und bei Selbstständigen wird die DSGVO noch sträflich missachtet. Einerseits sind zu viele falsche Informationen unterwegs, andererseits denken viele sie wären nicht betroffen. Deswegen erkläre ich nochmal, ab wann Gewerbetreibende die DSGVO umsetzen müssen und ab wann ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist.
30.06.2018
Der Cloud-Act der amerikanischen Regierung geht klar gegen die DSGVO. US-Provider müssen auf Verlangen Daten herausgeben, auch wenn diese auf Servern in der EU gespeichert sind. Dies gilt sogar für Drittländer, die mit den USA ein bilaterales Abkommen schließen. Ein richterliches Okay ist nicht nötig. Unternehmen müssen sorgsam prüfen, welche Daten in die Cloud transferiert werden, denn sie sind der Verantwortliche!
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