Cybersicherheit by Design bzw. per Gesetz: Firmen müssen künftig angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um ihre Systeme vor Cyberangriffen zu schützen. Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz hat der Bundestag den rechtlichen Rahmen nun beschlossen, auch wenn die praktische Ausgestaltung in vielen Punkten noch nachschärfungsbedürftig ist. Wichtig zu verstehen: Die Geschäftsleitung muss selbst Wissen aufbauen. Update!