Facebook-Seiten & -Gruppen: Das ist zu beachten

Der Betrieb von Facebook-Seiten ist rechtswidrig, zumindest, wenn es nach dem EuGH und der Datenschutzkonferenz geht. Nachdem FB reagiert hat, gibt es für FB-Seiten- und -Gruppenbetreiber aber einen gangbaren Weg, der sich auf ein berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruft. Wir empfehlen die Mustervorlage der Rechtsanwältin Sabrina Keese-Haufs. Eine Beschreibung und alle Links finden Sie in diesem Beitrag.

Facebook-Seiten & -Gruppen: Das ist zu beachtenFacebook-Seiten & -Gruppen: Das ist zu beachtenWir erinnern uns, der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Anfang Juni einfach mal den Betreibern einer sogenannten Facebook-Fanseite eine Mitverantwortung beim Datenschutz zugesprochen. Anfang September trat dann die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) auf den Plan und erklärte den Betrieb einer FB-Fanpage ohne eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO als rechtswidrig. Die Aufregung war groß, denn als Betreiber kann man nichts machen – gar nichts. Mittlerweile hat sich Facebook aber dazu hinreißen lassen, seine Position genauer zu definieren und Informationen zu den Seiten-Insights-Daten zu veröffentlichen.

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Pflichten für FB-Seitenbetreiber

Seitenbetreiber und -Administratoren können Anfragen von Betroffenen oder Behörden über dieses Formular an Facebook weiterreichen. Das soziale Netzwerk spricht von unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen.

Gleichzeitig muss der Seitenbetreiber einen Verantwortlichen für die Datenverarbeitung benennen (gilt auch für Facebook-Gruppen). Das heißt: Das sind Sie selbst bzw. wenn Sie eine Seite oder Gruppe für ein Unternehmen betreiben, ist das Unternehmen der zu nennende Verantwortliche.

Knackpunkt der FB-Seiten ist das Analyse-Tool Insights, welches personenbezogene Daten der Seitenbesucher erhebt. Dafür muss der FB-Seitenbetreiber eine Rechtsgrundlage festlegen. Das heißt, man beruft sich auf sein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der Daten zu Analyse- und Marketingzwecken sowie an den Information- und Interaktionsmöglichkeiten mit seinen Nutzern – gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Datenschutzhinweis für FB-Seiten und FB-Gruppen

Auf speicherguide.de nutzen wir eine Vorlage der Rechtsanwältin Sabrina Keese-Haufs von der Kanzlei K2-Law. Den kostenlosen Muster-Datenschutzhinweis für FB-Seiten und -Gruppen finden Sie unter lawlikes.de. Aus der Vorlage ist für die eigenen Belange  ein PDF zu generieren, welches dann in den Datenrichtlinien der FB-Seite oder -Gruppe verlinkt wird. Hierzu als Seitenadmin auf der FB-Page auf Info klicken (linke Navigation in der Desktop-Ansicht) und auch »Datenrichtlinie bearbeiten« relativ weit unten in der Liste. Zusätzlich könnte man den Link noch in die Storys einbauen.

Einige Betreiber, wie auch Experten, verlinken auf die Datenschutzerklärung (DSE) auf ihrer Webseite. Das geht grundsätzlich auch. Ich empfehle allerdings den Sachverhalt in einer eigenen Datenschutzerklärung kurz und knapp abzuhandeln und nicht die Webseiten-DSE weiter aufzublasen. Ebenso kann man das Vorlagen-PDF nutzen, auch wenn man gar keine eigene Webseite hat. Außerdem möchte ich behaupten, dass die eigene Webseite erstmal nichts mit dem Treiben auf Facebook zu tun hat. Daher halte ich eine Trennung für sinnvoller.

Zu beachten ist zudem, dass für Unternehmer irisches Recht gilt. Privatpersonen, die eine FB-Seite oder -Gruppe betreiben, dürfen sich auf das Recht an ihrem persönlichen Wohnsitz berufen. Außerdem sollte man die Facebook-AGBs im Blick behalten. Wobei ich davon ausgehe, dass FB Änderungen ankündigt werden bzw. die Medien bei Bedarf darüber berichten.

FB-Datenschutzhinweis keine 100%ige Sicherheit

Sabrina Keese-Haufs, Rechtsanwältin, K2LawSabrina Keese-Haufs, Rechtsanwältin, K2LawEine absolute Sicherheit bietet der FB-Datenschutzhinweis nicht. »Es bleibt ein Jein«, sagt Rechtsanwältin Keese-Haufs. »Eine Vereinbarung besteht zwar nun und einige Punkte, die die DSK gefordert hat, wurden auch bereits erfüllt. Aber eine Einwilligung der Nutzer können wir nicht herbeiführen. Zudem laufen derzeit einige Verfahren gegen Facebook, in denen geklärt werden soll, ob die Datenverarbeitung bei Facebook insgesamt überhaupt rechtmäßig erfolgt.«

Bis ein rechtssicheres Verfahren etabliert werden kann, dürfte noch einige Zeit vergehen. Bis dahin nutzen Sie die oben genannten Vorlagen. Damit erfüllen wir als FB-Seitenbetreiber vorerst das für uns maximal Mögliche. Dass gegen Facebook schärfer vorgegangen wird, ist richtig. Nur das »Wie« ist fragwürdig. EuGH und DSK wissen, dass weder Nutzer noch Seitenbetreiber etwas an den FB-Einstellungen verändern können. Daher halte ich es persönlich für falsch, den »Kampf« gegen Facebook auf dem Rücken der FB-Seitenbetreiber auszutragen.

Ich bleibe für Sie natürlich dran. Sollten Sie Fragen dazu haben oder sich unsicher sind, schreiben Sie gerne unten in die Kommentare. Ich bemühe uns um Hilfestellung.

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