Willkommen im dritten Akt des Datenschutz-Dilemmas. Als hätte die DSGVO nicht schon für genug Unruhe gesorgt, kommt nun ein EuGH-Urteil daher, das alle Facebook-Fanseiten für nicht rechtskonform erklärt. Gleichzeitig werden die Seitenbetreiber direkt mit in die Verantwortung genommen. Die Grundidee würde schon Sinn ergeben, aber die Umsetzung spottet mal
Willkommen im dritten Akt des Datenschutz-Dilemmas. Als hätte die DSGVO nicht schon für genug Unruhe gesorgt, kommt nun ein EuGH-Urteil daher, das alle Facebook-Fanseiten für nicht rechtskonform erklärt. Gleichzeitig werden die Seitenbetreiber direkt mit in die Verantwortung genommen. Die Grundidee würde schon Sinn ergeben, aber die Umsetzung spottet mal

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